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   VG Braunschweig, 25.01.2000 - 7 A 7572/98   

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VG Braunschweig, 25.01.2000 - 7 A 7572/98 (https://dejure.org/2000,23770)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 25.01.2000 - 7 A 7572/98 (https://dejure.org/2000,23770)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 25. Januar 2000 - 7 A 7572/98 (https://dejure.org/2000,23770)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 59 Abs. 4 NBG; § 59 Abs. 4 S. 1 NBG
    Rechtmäßigkeit der Aufforderung eines wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten Studienrats zur Teilnahme an einer mehrtägigen Begutachtung in einer neurologisch-psychiatrischen Abteilung eines Klinikums; Überprüfung der Dienstfähigkeit eines Ruhestandsbeamten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Aufforderung eines wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten Studienrats zur Teilnahme an einer mehrtägigen Begutachtung in einer neurologisch-psychiatrischen Abteilung eines Klinikums; Überprüfung der Dienstfähigkeit eines Ruhestandsbeamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 33.96

    Beamtenrecht - Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis, Dienstunfähigkeit bei

    Auszug aus VG Braunschweig, 25.01.2000 - 7 A 7572/98
    Dementsprechend wird die streitige Aufforderung an einen Ruhestandsbeamten, sich zum Zwecke der Überprüfung seiner Dienstfähigkeit ärztlich untersuchen bzw. begutachten zu lassen, zu Recht überwiegend als Verwaltungsakt angesehen, gegen den eine Anfechtungsklage zulässig ist (vgl. Battis, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz, § 45, Rn. 3; ohne nähere Problematisierung i.E. ebenso Beschluss des OVG Schleswig vom 11.11.1996 - 3 M 91/96 -, auszugsweise abgedruckt in DÖV 1997, 343, sowie ergänzend Urteil des OVG Münster vom 2.7.1997 - 12 A 4369/95 - NVwZ-RR 1998, 765 f.; a.A. Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer, BBG-Kommentar, § 45 BBG, Rdn. 4, wonach allerdings statt dessen eine allgemeine Leistungsklage zulässig sei; das Bundesverwaltungsgericht hat die Frage nach der zulässigen Klageart in seinem Urteil vom 18.9.1997 - 2 C 33/96 - ZBR 1998, 203, offen gelassen; ebenso VGH München mit Beschluß vom 9.3.1999 - 3 CS 98.3596 - NVwZ-RR 2000, 35.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.1997 - 12 A 4369/95

    Dienstunfähigkeit; Ruhestand; Beamter; Wiederherstellung der Gesundheit;

    Auszug aus VG Braunschweig, 25.01.2000 - 7 A 7572/98
    Dementsprechend wird die streitige Aufforderung an einen Ruhestandsbeamten, sich zum Zwecke der Überprüfung seiner Dienstfähigkeit ärztlich untersuchen bzw. begutachten zu lassen, zu Recht überwiegend als Verwaltungsakt angesehen, gegen den eine Anfechtungsklage zulässig ist (vgl. Battis, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz, § 45, Rn. 3; ohne nähere Problematisierung i.E. ebenso Beschluss des OVG Schleswig vom 11.11.1996 - 3 M 91/96 -, auszugsweise abgedruckt in DÖV 1997, 343, sowie ergänzend Urteil des OVG Münster vom 2.7.1997 - 12 A 4369/95 - NVwZ-RR 1998, 765 f.; a.A. Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer, BBG-Kommentar, § 45 BBG, Rdn. 4, wonach allerdings statt dessen eine allgemeine Leistungsklage zulässig sei; das Bundesverwaltungsgericht hat die Frage nach der zulässigen Klageart in seinem Urteil vom 18.9.1997 - 2 C 33/96 - ZBR 1998, 203, offen gelassen; ebenso VGH München mit Beschluß vom 9.3.1999 - 3 CS 98.3596 - NVwZ-RR 2000, 35.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.06.1990 - 5 M 22/90

    Beamtenrecht; Zwangspensionierung; Ärztliche Untersuchung; Behörliche Anordnung

    Auszug aus VG Braunschweig, 25.01.2000 - 7 A 7572/98
    Zu der Aufforderung des Dienstherrn an einen noch aktiven Beamten, sich ärztlich untersuchen zu lassen: vgl. die - den Beteiligten bekannten - Beschlüsse der Kammer v. 3.5.1999 - 7 B 55/99 sowie des OVG Lüneburg v. 13.6.1990 - 5 M 22/90 - ZBR 1991, 154, 155, m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.11.1996 - 3 M 91/96

    Dienstherr; Dienstfähigkeit; Ruhestandsbeamter

    Auszug aus VG Braunschweig, 25.01.2000 - 7 A 7572/98
    Dementsprechend wird die streitige Aufforderung an einen Ruhestandsbeamten, sich zum Zwecke der Überprüfung seiner Dienstfähigkeit ärztlich untersuchen bzw. begutachten zu lassen, zu Recht überwiegend als Verwaltungsakt angesehen, gegen den eine Anfechtungsklage zulässig ist (vgl. Battis, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz, § 45, Rn. 3; ohne nähere Problematisierung i.E. ebenso Beschluss des OVG Schleswig vom 11.11.1996 - 3 M 91/96 -, auszugsweise abgedruckt in DÖV 1997, 343, sowie ergänzend Urteil des OVG Münster vom 2.7.1997 - 12 A 4369/95 - NVwZ-RR 1998, 765 f.; a.A. Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer, BBG-Kommentar, § 45 BBG, Rdn. 4, wonach allerdings statt dessen eine allgemeine Leistungsklage zulässig sei; das Bundesverwaltungsgericht hat die Frage nach der zulässigen Klageart in seinem Urteil vom 18.9.1997 - 2 C 33/96 - ZBR 1998, 203, offen gelassen; ebenso VGH München mit Beschluß vom 9.3.1999 - 3 CS 98.3596 - NVwZ-RR 2000, 35.
  • VGH Bayern, 09.03.1999 - 3 CS 98.3596
    Auszug aus VG Braunschweig, 25.01.2000 - 7 A 7572/98
    Dementsprechend wird die streitige Aufforderung an einen Ruhestandsbeamten, sich zum Zwecke der Überprüfung seiner Dienstfähigkeit ärztlich untersuchen bzw. begutachten zu lassen, zu Recht überwiegend als Verwaltungsakt angesehen, gegen den eine Anfechtungsklage zulässig ist (vgl. Battis, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz, § 45, Rn. 3; ohne nähere Problematisierung i.E. ebenso Beschluss des OVG Schleswig vom 11.11.1996 - 3 M 91/96 -, auszugsweise abgedruckt in DÖV 1997, 343, sowie ergänzend Urteil des OVG Münster vom 2.7.1997 - 12 A 4369/95 - NVwZ-RR 1998, 765 f.; a.A. Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer, BBG-Kommentar, § 45 BBG, Rdn. 4, wonach allerdings statt dessen eine allgemeine Leistungsklage zulässig sei; das Bundesverwaltungsgericht hat die Frage nach der zulässigen Klageart in seinem Urteil vom 18.9.1997 - 2 C 33/96 - ZBR 1998, 203, offen gelassen; ebenso VGH München mit Beschluß vom 9.3.1999 - 3 CS 98.3596 - NVwZ-RR 2000, 35.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.1993 - 4 S 1190/92

    Erfolglose Klage eines wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten

    Auszug aus VG Braunschweig, 25.01.2000 - 7 A 7572/98
    Hierbei handelt es sich um einen ganz erheblich erhöhten Blutdruck mit entsprechenden gesundheitlichen Risiken, der schon für sich allein die Dienstunfähigkeit des Klägers begründen könnte (vgl. Urteil des VGH Mannheim vom 27.4.1993 - 4 S 1190/92 - ÖD 1993, 220, hier zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2004 - 13 E 612/04

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung

    vgl. dazu Narr, Ärztliches Berufsrecht, Stand: April 2003, Rdnr. A 85; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 1994 - 11 B 157/93 -, DAR 1994, 372 und OVG NRW, Beschluss vom 22. Januar 2001 - 19 B 1757/00 - VRS 100, 394 zur ähnlichen Situation bei der Anordnung im Rahmen der Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis, ein Gutachten einer medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle beizubringen; vgl aber auch VG Braunschweig, Urteil vom 25. Januar 2000, - 7 A 7572/98 - Schl.-H. OVG , Beschluss vom 2. Februar 2001, - 3 M 2/01 -, zitiert jeweils bei jurisweb.
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